AGB & Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von Popcornmaschinen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen
Popcornzauber Hall, Michael Hofmann, Michaelstr. 61, 74523 Schwäbisch Hall (nachfolgend „Vermieter")
und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Popcornmaschinen und zugehörigem Zubehör.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch stellt ein unverbindliches Angebot des Mieters dar.
(2) Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (E-Mail) des Vermieters zustande.
(3) Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Mietgegenstand und Mietzeit
(1) Mietgegenstand ist die im Mietvertrag bezeichnete Popcornmaschine. Verbrauchsmaterialien wie Popcorn-Mais, Öl und Tüten sind nicht im Mietpreis enthalten und können optional gegen Aufpreis dazugebucht werden.
(2) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Maschine. Als Miettag gilt jeder angefangene Kalendertag.
(3) Die vereinbarte Mietzeit kann einvernehmlich verlängert werden, sofern die Maschine nicht anderweitig vermietet ist. Mehrtägige Nutzung ohne vorherige Absprache berechtigt den Vermieter zur Berechnung zusätzlicher Miettage.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlung
(1) Der Mietpreis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung.
(2) Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution von 100 € in bar oder per Überweisung.
(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Maschine in unverändertem Zustand vollständig zurückerstattet. Kosten für Beschädigungen oder übermäßige Verschmutzung werden von der Kaution abgezogen.
(4) Der Mietpreis ist bei Übergabe der Maschine in bar oder spätestens 2 Werktage vor dem Mietbeginn per Überweisung zu zahlen.
§ 5 Lieferung, Übergabe und Abholung
(1) Lieferung und Abholung erfolgen im vereinbarten Servicegebiet ab Schwäbisch Hall.
(2) Lieferungen bis 10 km sind kostenlos. Für Entfernungen über 10 km wird ein Lieferzuschlag von 0,69 € pro km (ab dem 11. km) berechnet. Der Mieter kann die Maschine alternativ kostenlos selbst abholen.
(3) Bei der Übergabe wird der Mieter in die Bedienung der Maschine eingewiesen. Er bestätigt die Übernahme in einwandfreiem Zustand durch seine Unterschrift.
(4) Die Maschine ist zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und vollständig zur Abholung bereitzustellen. Für Wartezeiten über 30 Minuten kann der Vermieter eine Aufwandspauschale von 20 € berechnen.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich:
- die Maschine nur bestimmungsgemäß zu verwenden
- sie vor Beschädigungen, Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen
- sie nur mit geeignetem Popcorn-Mais und zugelassenem Öl zu betreiben
- die Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitung zu beachten
- Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden
- die Maschine ausschließlich im Inland zu verwenden
(2) Der Mieter darf die Maschine nicht an Dritte weitervermieten oder -verleihen.
(3) Die Maschine ist an einem trockenen, wetterfesten Ort aufzustellen. Eine Nutzung im Freien ist nur unter einem geeigneten Wetterschutz (Pavillon o.ä.) gestattet.
§ 7 Haftung und Beschädigungen
(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl der Maschine.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften entstehen.
(3) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Mieter ist für den Abschluss einer geeigneten Veranstaltungshaftpflicht selbst verantwortlich. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Mietbeginn kostenlos möglich.
(2) Bei Stornierung 7–3 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises erhoben.
(3) Bei Stornierung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen wird der volle Mietpreis berechnet. Die Kaution wird in diesem Fall zurückerstattet.
(4) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Ausfall der Maschine durch höhere Gewalt). In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert und bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
§ 9 Sauberkeit und Rückgabezustand
(1) Die Maschine ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Eine grobe Reinigung (Entfernung von Popcornresten, Abwischen der Außenflächen) durch den Mieter ist ausreichend.
(2) Bei übermäßiger Verschmutzung oder erforderlicher Sonderreinigung behält sich der Vermieter vor, einen Reinigungsaufschlag von bis zu 30 € in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution einzubehalten.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags und gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unterpopcornzauber.de/datenschutz einsehbar ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwäbisch Hall.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei individuell vereinbarten Mietterminen:
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht (hier: den vereinbarten Miettermin), kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Vermieter gewährt jedoch freiwillig ein kostenfreies Stornierungsrecht bis 7 Tage vor Mietbeginn (siehe § 8).
Stand: März 2024 – Popcornzauber Hall, Schwäbisch Hall
